21. Oktober 2026 · Morten Babakhani
„Digitale Personalakte” heißt in vielen Angeboten: Die Papierakte ist gescannt und liegt jetzt in Ordnern auf einem Laufwerk. Das ist eine Ablage, keine Akte. Der Unterschied zeigt sich nicht beim Einführen, sondern zwei Jahre später — wenn niemand mehr sagen kann, warum ein Dokument dort liegt, wer es sehen darf und wann es verschwinden muss.
Was in der Akte liegt
In die Personalakte gehört, was das Arbeitsverhältnis belegt: Vertrag und Nachträge, Bewerbungsunterlagen des eingestellten Bewerbers, Zeugnisse, Schriftverkehr zu Eingruppierung und Entgelt, Abmahnungen, Urlaubs- und Elternzeitbescheide, Nachweise zu Qualifikationen.
Nicht hinein gehören Gesundheitsdaten außerhalb der engen gesetzlichen Fälle, Notizen aus Gesprächen ohne Bezug zum Arbeitsverhältnis und Unterlagen abgelehnter Bewerber. Diese Grenze ist kein Formalismus: Sie entscheidet, wer die Akte später öffnen darf.
Sechs Funktionen, an denen sich eine Akte entscheidet
Ein Aktenplan, der vorgibt, wohin ein Dokument gehört. Nicht ein Ordner je Mitarbeiter, sondern ein Dokumenttyp je Vorgang. Ohne diese Festlegung legt jeder ab, wie er es für richtig hält, und das Wiederfinden hängt an Personen.
Berechtigungen auf Dokumentebene. Die Führungskraft sieht andere Unterlagen als die Entgeltabrechnung und diese andere als der Betriebsrat. Ein System, das nur ganze Akten freigibt, zwingt zu Schattenablagen.
Fristen am Dokument, nicht an der Akte. Jeder Dokumenttyp hat seine eigene Aufbewahrungs- und Löschfrist, und die Fristen widersprechen sich regelmäßig. Warum das der schwierigste Teil ist, steht in unserem Beitrag zum Löschkonzept.
Die Verbindung zu den Prozessen, in denen Dokumente entstehen. Ein Vertrag entsteht bei der Einstellung, eine Bescheinigung beim Austritt. Legt das HR-System die Dokumente nicht selbst in die Akte, entsteht Handarbeit — und die bleibt liegen.
Nachvollziehbarkeit. Wer hat wann was abgelegt, geändert, gesehen? Ohne Protokoll ist die Akte im Streitfall wenig wert.
Ein Zugang für Mitarbeiter. Das Einsichtsrecht in die eigene Personalakte besteht ohnehin. Wird es über einen Zugang abgebildet, spart das Anfragen; wird es nicht abgebildet, landen sie in der Personalabteilung.
Woran Scheinlösungen scheitern
Drei Hinweise genügen meist. Es gibt keine Dokumenttypen, sondern nur Dateinamen. Die Berechtigung hängt am Ordner, nicht am Dokument. Und es gibt keine Schnittstelle zum führenden HR-System, sondern einen Export.
Jeder dieser Punkte lässt sich zu Beginn übersehen und später nur mit einer Migration beheben.
Was den Aufwand bei der Einführung treibt
Nicht die Software. Den Aufwand treiben die Altbestände: Papier, das gescannt und zugeordnet werden muss, und gewachsene Laufwerke, in denen dasselbe Dokument mehrfach liegt. Dazu kommen die Abstimmung mit dem Betriebsrat und die Frage, welche Prozesse an die Akte angebunden werden.
Wer in dieser Reihenfolge vorgeht — erst Dokumenttypen und Fristen, dann Berechtigungen, dann Anbindung, zuletzt Migration —, führt einmal ein. Wer mit dem Scannen beginnt, führt zweimal ein.
Wie wir das machen, steht auf der Seite zur digitalen Personalakte.
